Definition von Fahrzeugtypen und Längenermittlung
Bevor Sie Ihr Fährticket buchen, ist es essenziell, die Länge Ihres Fahrzeugs genau zu kennen. Die Fahrzeuglänge beeinflusst den Ticketpreis und sichert Ihnen einen Platz auf der gewünschten Abfahrt.
Was umfasst die Fahrzeuglänge?
Die Fahrzeuglänge umfasst die Gesamtlänge Ihres Fahrzeugs inklusive aller hinten angebauten Anhänger, Wohnwagen, Fahrräder oder Gepäckboxen.
Es ist erforderlich, die gesamte Länge zu messen, wenn Anhänger oder Wohnwagen fest am Fahrzeug montiert sind. Es reicht nicht, die Länge des Anhängers und des Autos separat zu addieren.
Wenn die tatsächliche Gesamtlänge Ihres Fahrzeugs die bei der Buchung angegebene Länge überschreitet, kann kein Platz auf Ihrer gebuchten Abfahrt garantiert werden. Bei voller Buchung ist es schwierig, einen Stellplatz auf dem Fahrzeugdeck zu finden.
Fünf Längenkategorien für Fahrzeuge
Wir klassifizieren Fahrzeuge in fünf verschiedene Längenkategorien, die die gesamte Fahrzeuglänge abbilden. Wenn Sie mit einem Anhänger oder Wohnwagen reisen, messen Sie bitte die Länge Ihres Fahrzeugs inklusive montierter Anhänger oder Wohnwagen.
- Unter 6 Meter
- 6 bis 8 Meter
- 8 bis 10 Meter
- 10 bis 12 Meter
- Über 12 Meter
Denken Sie daran, die gesamte Länge zu messen, wenn Anhänger oder Wohnwagen fest am Fahrzeug angebracht sind.
Allgemeine Regeln für alle Fahrzeuge
(ausgenommen Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr)
Gültigkeit der Pkw-Tarife:
- Die Pkw-Tarife gelten für Autos, Wohnmobile sowie Autos mit Wohnwagen oder Anhängern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fahrzeuge mit einer Länge bis zu 6 Metern
- Registriert für maximal 9 Passagiere
- Zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3.500 kg
- Gesetzliche Versicherung vorhanden
- Fahrzeuge (einschließlich Wohnwagen oder Anhänger) über 6 Meter Länge, bei denen das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg aufweist, werden entsprechend der Fahrzeug- und Längenkategorie tarifiert.
- Wohnmobile werden unabhängig vom Gewicht wie Pkw behandelt, vorausgesetzt, sie sind als Wohnmobil registriert.
- Motorräder, Mopeds sowie EU-zertifizierte 3-Rad-Motorroller sind inklusive maximal 3 Personen und Beiwagen (max. 2,5 m Länge) inbegriffen. Größere Motorräder werden als Pkw eingestuft.
- Quads werden als Motorräder eingestuft.
- Trikes und Smarts werden als Pkw klassifiziert.
Wie wir Ihr Fahrzeug messen
Wir messen Ihr Fahrzeug von der vordersten bis zur hintersten Stelle, einschließlich aller angebauten Teile. Das bedeutet, dass auch Fahrräder oder Gepäckboxen, die am Fahrzeug montiert sind, in die Messung einbezogen werden.
Wenn Sie mit einem Anhänger oder Wohnwagen reisen, müssen Sie die gesamte Länge des zusammengestellten Fahrzeugs messen. Es ist nicht ausreichend, die Länge des Anhängers separat zu messen und zur Länge des Autos hinzuzufügen.
Besondere Regelungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen gibt es spezielle Regeln für Vans und Fahrzeuge, die von den genannten Spezifikationen abweichen.
Vans mit Pkw-Zulassung
- Vans, die als Pkw registriert sind, maximal 9 Personen versichern, ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg haben, eine maximale Länge von 6 Metern nicht überschreiten und allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, werden als Pkw tarifiert.
- Vans, die länger als 6 Meter sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3.500 kg aufweisen, werden als Pkw mit einem Anhänger über 6 Meter nach den oben genannten Längenkategorien klassifiziert.
Abweichende Fahrzeug-Spezifikationen
Für Fahrzeuge, die nicht unter diese Regelungen fallen, gelten unsere Fracht- oder Bustarife.
Zusätzliche Informationen
Weitere Details zu den Fährbestimmungen von Scandlines finden Sie auf der offiziellen Scandlines-Website.