Einreise nach Dänemark 2026 mit der Fähre

Ausweispflicht, aktuelle Grenzkontrollen und Notfalllösungen bei vergessenen oder abgelaufenen Dokumenten — Stand April 2026. Fähre Rostock–Gedser ab ca. 69 € (PKW bis 6 m inkl. Fahrer).

Einreisebestimmungen: Das Wichtigste im Überblick

Dänemark ist Teil des Schengen-Raums

Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie für die Einreise nach Dänemark lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ein Visum ist nicht erforderlich. Dank der EU-Freizügigkeit dürfen Sie sich unbegrenzt in Dänemark aufhalten – bei Aufenthalten über 3 Monate sollten Sie sich jedoch bei den dänischen Behörden registrieren.

Scandlines Hybridfähre Berlin im Hafen
Scandlines-Hybridfähre „Berlin“ auf der Route Rostock-Gedser. Foto: Patrick Kirkby / EHRENBERG Kommunikation, Wikimedia Commons, CC-BY 2.0

Für Ihre Reise mit der Fähre von Rostock nach Gedser sollten Sie die folgenden Einreisebestimmungen beachten:

Ausweispflicht

Welche Dokumente Sie und Ihre Kinder für die Einreise benötigen.

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Grenzkontrollen

Dänemark kontrolliert systematisch an der Grenze.

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Notfallsituationen

Lösungen bei vergessenen oder abgelaufenen Dokumenten.

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Zollbestimmungen

Was Sie nach Dänemark einführen dürfen.

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Grenzkontrollen an der Fähre Rostock-Gedser

Stand April 2026: Grenzkontrollen weiter in Kraft

Dänemark führt seit November 2016 temporäre, aber systematische Grenzkontrollen durch. Die Verlängerung wurde im Rahmen des Schengen-Abkommens Anfang 2026 erneut bestätigt – auch an der Fährverbindung Rostock–Gedser wird weiterhin kontrolliert.

Das bedeutet: Rechnen Sie damit, dass Ihr Ausweis bei der Ankunft in Gedser kontrolliert wird. Ohne gültiges Ausweisdokument kann Ihnen die Einreise verweigert werden. In der Hochsaison (Juni–August, Osterferien, Herbstferien) sind Kontrollen engmaschiger.

Deutsch-dänischer Grenzübergang
Deutsch-dänischer Grenzübergang. Foto: bobbsled, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 2.0

Was Sie bei den Kontrollen beachten sollten

Ausweispflicht bei der Einreise nach Dänemark

Personalausweis

  • Muss gültig sein
  • Gilt als ausreichendes Dokument für deutsche Staatsbürger
  • Auch vorläufige Personalausweise werden akzeptiert
  • Sollte noch mindestens bis zum geplanten Rückreisedatum gültig sein

Reisepass

  • Muss gültig sein
  • Wird immer akzeptiert (auch als vorläufiger Reisepass)
  • Empfohlen bei Unsicherheiten bezüglich anderer Dokumente
  • Sollte noch mindestens bis zum geplanten Rückreisedatum gültig sein

Gültigkeitsdauer von Ausweisdokumenten

Achten Sie darauf, dass Ihre Ausweisdokumente für die gesamte Reisedauer gültig sind:

Dokument Standardgültigkeit Empfehlung
Personalausweis 10 Jahre (ab 24 Jahren)
6 Jahre (unter 24 Jahren)
Sollte mindestens bis zum Ende Ihrer Reise gültig sein
Vorläufiger Personalausweis Max. 3 Monate Wird akzeptiert, sollte aber für die gesamte Reisedauer gültig sein
Reisepass 10 Jahre (ab 24 Jahren)
6 Jahre (unter 24 Jahren)
Sollte mindestens bis zum Ende Ihrer Reise gültig sein
Vorläufiger Reisepass Max. 1 Jahr Wird akzeptiert, sollte aber für die gesamte Reisedauer gültig sein

Einreisebestimmungen für Kinder und Jugendliche

Kinderreisepass wird seit 2024 nicht mehr ausgestellt

Seit dem 1. Januar 2024 stellen deutsche Behörden keine neuen Kinderreisepässe mehr aus. Bereits vorhandene Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und werden auch in Dänemark anerkannt.

Kinder erhalten nun einen regulären elektronischen Reisepass (ePass) oder einen Personalausweis. Auch Babys und Kleinkinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument.

Gültige Ausweisdokumente für Kinder

  • Regulärer Reisepass (ePass) (für Kinder jeden Alters)
    • Mit biometrischem Lichtbild
    • Gültigkeit: 6 Jahre (unter 24 Jahren)
    • Ersetzt seit 2024 den Kinderreisepass
  • Personalausweis (für Kinder jeden Alters)
    • Mit Lichtbild
    • Gültigkeit: 6 Jahre
  • Noch gültiger Kinderreisepass (Auslaufmodell)
    • Wird bis zum aufgedruckten Ablaufdatum anerkannt
    • Verlängerung ist nicht mehr möglich

Reisen mit Kindern nur eines Elternteils

Wenn ein Kind ohne beide Elternteile reist, empfehlen wir folgende Dokumente mitzuführen:

  • Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils
  • Beglaubigte Kopie des Ausweises des nicht mitreisenden Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei unterschiedlichen Nachnamen)
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss oder gleichwertiges Dokument

Obwohl diese Dokumente bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums nicht zwingend erforderlich sind, können sie bei den systematischen Grenzkontrollen Komplikationen vermeiden.

Hinweis für Nicht-EU-Bürger

Die oben genannten Regelungen gelten für Bürger der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz. Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen, beachten Sie bitte:

Reisedokumenten-Checkliste

Prüfen Sie vor der Abfahrt, ob Sie alles dabei haben:

Für Erwachsene
  • Personalausweis oder Reisepass (gültig!)
  • Krankenversicherungskarte (EHIC)
  • Führerschein (für Autofahrer)
  • Fahrzeugschein und grüne Versicherungskarte
  • Fährbuchungsbestätigung
Für Kinder & Haustiere
  • Eigener Personalausweis oder Reisepass für jedes Kind
  • Ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
  • Ggf. Geburtsurkunde (bei unterschiedlichen Nachnamen)
  • EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung

Lösungen für Notfallsituationen

Fährterminal Rostock Überseehafen
Das Fährterminal am Rostocker Überseehafen – hier befindet sich auch das Bundespolizeirevier.
Schnellhilfe direkt am Hafen

Bundespolizeirevier Rostock-Überseehafen kann Ihnen helfen!

Bei vergessenen oder abgelaufenen Dokumenten: Die Bundespolizei am Fährterminal kann Ersatzdokumente ausstellen – selbst kurzfristig, bis zu einer Stunde vor Abfahrt der Fähre!

Adresse: Am Seehafen 7, 18147 Rostock
Telefon: 0381 67301-0
E-Mail: bpolr.rostock-ueh@polizei.bund.de

Wichtiger Hinweis

Die folgenden Lösungen sind Notfallmaßnahmen und keine Garantie für eine problemlose Einreise. Versuchen Sie immer, rechtzeitig vor Reiseantritt gültige Ausweisdokumente zu beschaffen!

Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass

1

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Bei abgelaufenen Dokumenten können Sie kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt und kostet etwa 10 Euro.

Wo: Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts

Mitzubringen: Passfoto, abgelaufenes Dokument, Geburtsurkunde

2

Vorläufigen Reisepass beantragen

Eine Alternative ist der vorläufige Reisepass, der ebenfalls kurzfristig ausgestellt werden kann. Kosten: etwa 26 Euro.

Wo: Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts

Mitzubringen: Passfoto, abgelaufenes Dokument, Geburtsurkunde

3

Bundespolizeirevier am Hafen aufsuchen

Beste Lösung bei Dokumentenproblemen kurz vor der Abfahrt: Das Bundespolizeirevier direkt am Rostocker Überseehafen kann auch sehr kurzfristig (bis zu einer Stunde vor Abfahrt) Ersatzdokumente ausstellen. Nehmen Sie unbedingt alle vorhandenen Identitätsnachweise mit.

Vergessene Ausweisdokumente

1

Ausweis per Kurier nachsenden lassen

Wenn die Zeit ausreicht, lassen Sie sich Ihren Ausweis per Express-Kurier zum Fährterminal oder Hotel nachsenden.

2

Bundespolizeirevier am Hafen

Die Bundespolizei am Rostocker Überseehafen kann auch ohne vorhandene Originaldokumente Ersatzpapiere ausstellen, wenn Sie sich anderweitig identifizieren können (z.B. Führerschein, Krankenversichertenkarte).

Sonderfall: Ausweis läuft während des Aufenthalts ab

Sollte Ihr Ausweis während Ihres Aufenthalts in Dänemark ablaufen, kontaktieren Sie für die Rückreise die Deutsche Botschaft in Kopenhagen. Dort kann ein Notpass für die Rückreise ausgestellt werden.

Adresse: Portland Towers, Göteborg Plads 1, 2150 Nordhavn (Kopenhagen)
Telefon: +45 35 45 99 00
E-Mail: info@kopenhagen.diplo.de

Not-Ausweisdokumente für Kinder

1

Regulären Reisepass (ePass) beantragen

Seit 2024 erhalten Kinder einen regulären elektronischen Reisepass. Im Expressverfahren kann dieser innerhalb weniger Tage ausgestellt werden.

Notwendige Dokumente:

  • Biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausweise beider Eltern
  • Beide Elternteile sollten persönlich erscheinen (oder Vollmacht)
2

Vorläufiger Personalausweis

Für Kinder jeden Alters kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird sofort ausgestellt und kostet ca. 10 Euro.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

EU-Mitglied: freier Warenverkehr

Da Dänemark wie Deutschland Mitglied der EU ist, gelten die Regelungen des freien Warenverkehrs. Es gibt keine systematischen Zollkontrollen. Dennoch gelten Richtmengen für bestimmte Waren.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Preise & Buchung-Seite.

Richtmengen für den persönlichen Gebrauch

Produkt Erlaubte Menge Hinweise
Alkoholische Getränke 10 L Spirituosen
20 L Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Port)
90 L Wein, davon max. 60 L Schaumwein
110 L Bier
Nur ab 18 Jahren, ausschließlich für den persönlichen Gebrauch
Tabakwaren 800 Zigaretten oder
400 Zigarillos oder
200 Zigarren oder
1 kg Tabak
Nur ab 18 Jahren, ausschließlich für den persönlichen Gebrauch
Bargeld Bis zu 10.000 Euro Bei höheren Beträgen muss eine Zollanmeldung erfolgen
Haustiere Max. 5 Tiere EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung erforderlich. Mehr Infos: Fähre mit Hund

Verbotene und eingeschränkte Waren

Verboten

  • Waffen und Munition (ohne Genehmigung)
  • Betäubungsmittel und Drogen
  • Gefälschte Waren und Plagiate
  • Bestimmte Tierarten und Pflanzen (CITES)

Eingeschränkt

  • Medikamente: Nur für den persönlichen Bedarf, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ein Rezept mitzuführen
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten: Ausfuhrgenehmigungen können erforderlich sein

Karte: Fährroute Rostock – Gedser

Die Fähre verkehrt zwischen dem Überseehafen Rostock und dem Fährhafen Gedser auf der dänischen Insel Falster. Die Überfahrt dauert etwa 2 Stunden.

Luftaufnahme Fährhafen Gedser
Luftaufnahme des Fährhafens Gedser. Foto: Scandlines, Wikimedia Commons, CC-BY 3.0

Häufig gestellte Fragen

Nein, der Führerschein ist kein offizielles Reisedokument und reicht für die Einreise nach Dänemark nicht aus. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Ja. Dänemark führt seit 2016 systematische temporäre Grenzkontrollen durch, die im Rahmen des Schengen-Abkommens regelmäßig verlängert werden. Dies gilt auch für die Fährverbindung Rostock-Gedser. Halten Sie Ihren Ausweis bei der Ankunft in Gedser griffbereit.

Ja. Die temporären Binnengrenzkontrollen wurden Anfang 2026 erneut verlängert. Stichproben- bis systematische Kontrollen finden 2026 weiterhin in Gedser bei Ankunft der Fähre statt. In der Hochsaison (Juni–August, Oster- und Herbstferien) sind die Kontrollen engmaschiger als sonst. Halten Sie Personalausweis oder Reisepass immer griffbereit.

Der PKW bis 6 m inkl. Fahrer startet bei Scandlines Rostock–Gedser 2026 ab ca. 69 € (einfache Fahrt). Fußgänger reisen ab ca. 12 € einfach, die Rückfahrt innerhalb von 7 Tagen ist als Kombi-Ticket oft günstiger. Preise schwanken saisonal – frühe Buchung lohnt sich. Details: Preise 2026.

Ja, auch Babys und Kleinkinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Seit 2024 wird kein Kinderreisepass mehr ausgestellt. Kinder erhalten einen regulären Reisepass (ePass) oder Personalausweis. Noch gültige Kinderreisepässe werden bis zum Ablaufdatum anerkannt.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits vorhandene bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Kinder erhalten nun einen regulären elektronischen Reisepass.

Ja, das Bundespolizeirevier Rostock-Überseehafen (Am Seehafen 7, 18147 Rostock, Tel: 0381 67301-0) kann in Notfällen sehr kurzfristig Ersatzdokumente ausstellen – sogar bis zu einer Stunde vor Abfahrt. Bringen Sie alle vorhandenen Identitätsnachweise mit.

Wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft in Kopenhagen (Portland Towers, Göteborg Plads 1, 2150 Nordhavn, Tel: +45 35 45 99 00). Dort kann ein Notpass für die Rückreise ausgestellt werden. Am besten beantragen Sie vor der Reise einen neuen Ausweis oder vorläufigen Personalausweis.

Rechtlich ist eine Einverständniserklärung bei Reisen innerhalb der EU nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen aber eine formlose Erklärung des anderen Elternteils mitzuführen, besonders bei unterschiedlichen Nachnamen. Dies kann bei den systematischen Grenzkontrollen hilfreich sein.

Ja, mit einem gültigen deutschen Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) können Sie visumfrei nach Dänemark einreisen – für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Sie benötigen zusätzlich einen gültigen Reisepass. Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab – prüfen Sie dies auf der Website des dänischen Außenministeriums.

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