Alles, was Sie über Einreisebestimmungen, Ausweispflicht und Lösungen bei vergessenen oder abgelaufenen Dokumenten wissen müssen
Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie für die Einreise nach Dänemark lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Eine Visumpflicht besteht nicht für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen.
Für Ihre Reise mit der Fähre von Rostock nach Gedser sollten Sie die folgenden Einreisebestimmungen beachten:
Obwohl Dänemark Teil des Schengen-Raums ist und Grenzkontrollen in der Regel nicht durchgeführt werden, können stichprobenartige Kontrollen stattfinden. In diesem Fall müssen Sie einen gültigen Ausweis vorzeigen können.
Ohne gültiges Ausweisdokument kann Ihnen die Einreise nach Dänemark verweigert werden!
Achten Sie darauf, dass Ihre Ausweisdokumente für die gesamte Reisedauer gültig sind:
Dokument | Standardgültigkeit | Empfehlung |
---|---|---|
Personalausweis | 10 Jahre (ab 24 Jahren) 6 Jahre (unter 24 Jahren) |
Sollte mindestens bis zum Ende Ihrer Reise gültig sein |
Vorläufiger Personalausweis | Max. 3 Monate | Wird akzeptiert, sollte aber für die gesamte Reisedauer gültig sein |
Reisepass | 10 Jahre (ab 24 Jahren) 6 Jahre (unter 24 Jahren) |
Sollte mindestens bis zum Ende Ihrer Reise gültig sein |
Vorläufiger Reisepass | Max. 1 Jahr | Wird akzeptiert, sollte aber für die gesamte Reisedauer gültig sein |
Auch Kinder jeden Alters benötigen für die Einreise nach Dänemark ein eigenes gültiges Ausweisdokument. Der Kinderausweis ohne Foto wird nicht mehr ausgestellt und ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr gültig.
Wenn ein Kind ohne beide Elternteile reist, empfehlen wir folgende Dokumente mitzuführen:
Obwohl diese Dokumente bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums nicht zwingend erforderlich sind, können sie bei Kontrollen hilfreich sein und mögliche Komplikationen vermeiden.
Bundespolizeirevier Rostock-Überseehafen kann Ihnen helfen!
Bei vergessenen oder abgelaufenen Dokumenten: Die Bundespolizei am Fährterminal kann Ersatzdokumente ausstellen - selbst kurzfristig, bis zu einer Stunde vor Abfahrt der Fähre!
Adresse: Am Seehafen 7, 18147 Rostock
Telefon: 0381 67301-0
Fax: 030 2045612209
E-Mail: bpolr.rostock-ueh@polizei.bund.de
Die folgenden Lösungen sind Notfallmaßnahmen und keine Garantie für eine problemlose Einreise. Versuchen Sie immer, rechtzeitig vor Reiseantritt gültige Ausweisdokumente zu beschaffen!
Bei abgelaufenen Dokumenten können Sie kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt und kostet etwa 10 Euro.
Wo: Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts (teilweise auch Expressdienste am Flughafen/Hauptbahnhof)
Mitzubringen: Passfoto, abgelaufenes Dokument, Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde
Eine Alternative ist der vorläufige Reisepass, der ebenfalls kurzfristig ausgestellt werden kann. Kosten: etwa 26 Euro.
Wo: Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts
Mitzubringen: Passfoto, abgelaufenes Dokument, Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde
Viele Gemeinden bieten Expressverfahren für reguläre Ausweisdokumente an. Ein neuer Personalausweis kann oft innerhalb von 3 Werktagen beschafft werden (Aufpreis).
Wenn die Zeit ausreicht, lassen Sie sich Ihren Ausweis per Express-Kurier zum Fährterminal oder Hotel nachsenden.
Beantragen Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass wie oben beschrieben.
Beste Lösung bei Dokumentenproblemen kurz vor der Abfahrt: Das Bundespolizeirevier direkt am Rostocker Überseehafen kann auch sehr kurzfristig (bis zu einer Stunde vor Abfahrt) Ersatzdokumente ausstellen. Nehmen Sie unbedingt alle vorhandenen Identitätsnachweise mit.
Informieren Sie die Scandlines-Mitarbeiter über Ihre Situation. In manchen Fällen kann bei einer stichprobenartigen Kontrolle die Vorlage anderer Identitätsnachweise (Führerschein, Kopie des Ausweises, etc.) ausreichend sein – dies liegt jedoch im Ermessen der Behörden.
Sollte Ihr Ausweis während Ihres Aufenthalts in Dänemark ablaufen, kontaktieren Sie für die Rückreise die Deutsche Botschaft in Kopenhagen. Dort kann ein Notpass für die Rückreise ausgestellt werden.
Adresse: Gothersgade 91-93, 1123 Kopenhagen K
Telefon: +45 33 14 41 00
E-Mail: info@kopenhagen.diplo.de
Für Kinder unter 12 Jahren kann kurzfristig ein Kinderreisepass beantragt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt.
Notwendige Dokumente:
Für Kinder jeden Alters kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Anforderungen entsprechen denen für Erwachsene.
Da Dänemark wie Deutschland Mitglied der EU ist, gelten die Regelungen des freien Warenverkehrs. Es gibt keine systematischen Zollkontrollen an der Grenze. Dennoch gibt es Einschränkungen für bestimmte Waren und Mengen, besonders wenn diese für den kommerziellen Gebrauch bestimmt sind.
Produkt | Erlaubte Menge | Hinweise |
---|---|---|
Alkoholische Getränke |
- 10 Liter Spirituosen - 20 Liter Zwischenerzeugnisse - 90 Liter Wein (max. 60 Liter Schaumwein) - 110 Liter Bier |
Nur für Personen ab 18 Jahren und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch |
Tabakwaren |
- 800 Zigaretten oder - 400 Zigarillos oder - 200 Zigarren oder - 1 kg Tabak |
Nur für Personen ab 18 Jahren und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch |
Bargeld | Bis zu 10.000 Euro | Bei höheren Beträgen muss eine Zollanmeldung erfolgen |
Haustiere | Max. 5 Tiere | EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung erforderlich |
Nein, der Führerschein ist kein offizielles Reisedokument und reicht für die Einreise nach Dänemark nicht aus. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der Führerschein kann lediglich als ergänzendes Identifikationsdokument dienen, wenn Sie bereits ein offizielles Ausweisdokument haben.
Nein, eine beglaubigte Kopie ist kein gültiges Reisedokument. Sie benötigen immer das Original Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Im Notfall (z.B. bei Verlust während der Reise) kann eine beglaubigte Kopie zusammen mit anderen Identitätsnachweisen hilfreich sein, aber sie garantiert keine problemlose Einreise.
Ja, auch Babys und Kleinkinder benötigen für die Einreise nach Dänemark ein eigenes Ausweisdokument. Dies kann ein Kinderreisepass, ein regulärer Reisepass oder ein Personalausweis sein. Der früher übliche Eintrag im Reisepass der Eltern ist nicht mehr gültig.
Es empfiehlt sich, Ausweisdokumente mindestens 6 Monate vor Ablauf zu erneuern. Für Reisen innerhalb der EU (wie nach Dänemark) sollte das Dokument mindestens für die gesamte Reisedauer gültig sein. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für neue Ausweise je nach Behörde zwischen 2-6 Wochen betragen kann.
Für Reisen innerhalb der EU ist eine schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils rechtlich nicht zwingend erforderlich. Dennoch empfehlen wir, eine formlose Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils mitzuführen, besonders wenn Sie einen anderen Nachnamen als Ihr Kind haben oder wenn Ihr Kind einen anderen Nachnamen hat als Sie. Dies kann bei möglichen Kontrollen hilfreich sein.
Wenn Ihr Ausweis während Ihres Aufenthalts in Dänemark abläuft, sollten Sie sich an die Deutsche Botschaft in Kopenhagen wenden. Dort kann ein vorübergehendes Dokument (Notpass) für die Rückreise ausgestellt werden. Alternativ können Sie versuchen, bereits vor Reiseantritt einen neuen Ausweis zu beantragen oder einen vorläufigen Personalausweis zu bekommen, der für die gesamte Reisedauer gültig ist.
Ja, in Notfällen kann das Bundespolizeirevier Rostock-Überseehafen sehr kurzfristig Ersatzdokumente ausstellen - sogar bis zu einer Stunde vor Abfahrt der Fähre. Das Revier befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Fährterminal (Am Seehafen 7, 18147 Rostock) und ist speziell für solche Fälle eingerichtet. Bringen Sie alle vorhandenen Identitätsnachweise mit. In Notfällen können Sie das Revier unter 0381 67301-0 kontaktieren.
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