Einreise nach Dänemark mit der Fähre

Alles, was Sie über Einreisebestimmungen, Ausweispflicht und Lösungen bei vergessenen oder abgelaufenen Dokumenten wissen müssen

Einreisebestimmungen: Das Wichtigste im Überblick

Dänemark ist Teil des Schengen-Raums

Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie für die Einreise nach Dänemark lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Eine Visumpflicht besteht nicht für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen.

Für Ihre Reise mit der Fähre von Rostock nach Gedser sollten Sie die folgenden Einreisebestimmungen beachten:

Ausweispflicht

Welche Dokumente Sie und Ihre Kinder für die Einreise benötigen.

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Notfallsituationen

Lösungen bei vergessenen oder abgelaufenen Dokumenten.

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Kinder

Besondere Regelungen für Kinder und Jugendliche.

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Zollbestimmungen

Was Sie nach Dänemark einführen dürfen.

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Ausweispflicht bei der Einreise nach Dänemark

Personalausweis

  • Muss gültig sein
  • Gilt als ausreichendes Dokument für deutsche Staatsbürger
  • Auch vorläufige Personalausweise werden akzeptiert
  • Sollte noch mindestens bis zum geplanten Rückreisedatum gültig sein

Reisepass

  • Muss gültig sein
  • Wird immer akzeptiert (auch als vorläufiger Reisepass)
  • Empfohlen bei Unsicherheiten bezüglich anderer Dokumente
  • Sollte noch mindestens bis zum geplanten Rückreisedatum gültig sein
Wichtiger Hinweis

Obwohl Dänemark Teil des Schengen-Raums ist und Grenzkontrollen in der Regel nicht durchgeführt werden, können stichprobenartige Kontrollen stattfinden. In diesem Fall müssen Sie einen gültigen Ausweis vorzeigen können.

Ohne gültiges Ausweisdokument kann Ihnen die Einreise nach Dänemark verweigert werden!

Gültigkeitsdauer von Ausweisdokumenten

Achten Sie darauf, dass Ihre Ausweisdokumente für die gesamte Reisedauer gültig sind:

Dokument Standardgültigkeit Empfehlung
Personalausweis 10 Jahre (ab 24 Jahren)
6 Jahre (unter 24 Jahren)
Sollte mindestens bis zum Ende Ihrer Reise gültig sein
Vorläufiger Personalausweis Max. 3 Monate Wird akzeptiert, sollte aber für die gesamte Reisedauer gültig sein
Reisepass 10 Jahre (ab 24 Jahren)
6 Jahre (unter 24 Jahren)
Sollte mindestens bis zum Ende Ihrer Reise gültig sein
Vorläufiger Reisepass Max. 1 Jahr Wird akzeptiert, sollte aber für die gesamte Reisedauer gültig sein

Einreisebestimmungen für Kinder und Jugendliche

Wichtig zu wissen

Auch Kinder jeden Alters benötigen für die Einreise nach Dänemark ein eigenes gültiges Ausweisdokument. Der Kinderausweis ohne Foto wird nicht mehr ausgestellt und ist seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr gültig.

Gültige Ausweisdokumente für Kinder

  • Kinderreisepass (für Kinder unter 12 Jahren)
    • Mit Lichtbild
    • Gültigkeit: maximal 1 Jahr, verlängerbar bis zum 12. Lebensjahr
    • Ab 12 Jahren wird ein normaler Reisepass ausgestellt
  • Personalausweis (für Kinder jeden Alters)
    • Mit Lichtbild
    • Gültigkeit: 6 Jahre
  • Reisepass (für Kinder jeden Alters)
    • Mit Lichtbild
    • Gültigkeit: 6 Jahre

Reisen mit Kindern nur eines Elternteils

Wenn ein Kind ohne beide Elternteile reist, empfehlen wir folgende Dokumente mitzuführen:

  • Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils
  • Beglaubigte Kopie des Ausweises des nicht mitreisenden Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei unterschiedlichen Nachnamen)
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Sorgerechtsbeschluss oder gleichwertiges Dokument

Obwohl diese Dokumente bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums nicht zwingend erforderlich sind, können sie bei Kontrollen hilfreich sein und mögliche Komplikationen vermeiden.

Lösungen für Notfallsituationen

Schnellhilfe direkt am Hafen

Bundespolizeirevier Rostock-Überseehafen kann Ihnen helfen!

Bei vergessenen oder abgelaufenen Dokumenten: Die Bundespolizei am Fährterminal kann Ersatzdokumente ausstellen - selbst kurzfristig, bis zu einer Stunde vor Abfahrt der Fähre!

Adresse: Am Seehafen 7, 18147 Rostock
Telefon: 0381 67301-0
Fax: 030 2045612209
E-Mail: bpolr.rostock-ueh@polizei.bund.de

Wichtiger Hinweis

Die folgenden Lösungen sind Notfallmaßnahmen und keine Garantie für eine problemlose Einreise. Versuchen Sie immer, rechtzeitig vor Reiseantritt gültige Ausweisdokumente zu beschaffen!

Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass

1

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Bei abgelaufenen Dokumenten können Sie kurzfristig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt und kostet etwa 10 Euro.

Wo: Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts (teilweise auch Expressdienste am Flughafen/Hauptbahnhof)

Mitzubringen: Passfoto, abgelaufenes Dokument, Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde

2

Vorläufigen Reisepass beantragen

Eine Alternative ist der vorläufige Reisepass, der ebenfalls kurzfristig ausgestellt werden kann. Kosten: etwa 26 Euro.

Wo: Bürgeramt/Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts

Mitzubringen: Passfoto, abgelaufenes Dokument, Personalausweis/Reisepass, Geburtsurkunde

3

Expressbeantragung eines regulären Dokuments

Viele Gemeinden bieten Expressverfahren für reguläre Ausweisdokumente an. Ein neuer Personalausweis kann oft innerhalb von 3 Werktagen beschafft werden (Aufpreis).

Vergessene Ausweisdokumente

1

Ausweis per Kurier nachsenden lassen

Wenn die Zeit ausreicht, lassen Sie sich Ihren Ausweis per Express-Kurier zum Fährterminal oder Hotel nachsenden.

2

Not-/Expressausweis beantragen

Beantragen Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass wie oben beschrieben.

3

Bundespolizeirevier am Hafen aufsuchen

Beste Lösung bei Dokumentenproblemen kurz vor der Abfahrt: Das Bundespolizeirevier direkt am Rostocker Überseehafen kann auch sehr kurzfristig (bis zu einer Stunde vor Abfahrt) Ersatzdokumente ausstellen. Nehmen Sie unbedingt alle vorhandenen Identitätsnachweise mit.

Bundespolizeirevier Rostock-Überseehafen
Am Seehafen 7, 18147 Rostock
In direkter Nähe zum Fährterminal
4

Kontakt mit der Fährgesellschaft aufnehmen

Informieren Sie die Scandlines-Mitarbeiter über Ihre Situation. In manchen Fällen kann bei einer stichprobenartigen Kontrolle die Vorlage anderer Identitätsnachweise (Führerschein, Kopie des Ausweises, etc.) ausreichend sein – dies liegt jedoch im Ermessen der Behörden.

Sonderfall: Während Ihrer Reise in Dänemark abgelaufene Dokumente

Sollte Ihr Ausweis während Ihres Aufenthalts in Dänemark ablaufen, kontaktieren Sie für die Rückreise die Deutsche Botschaft in Kopenhagen. Dort kann ein Notpass für die Rückreise ausgestellt werden.

Adresse: Gothersgade 91-93, 1123 Kopenhagen K
Telefon: +45 33 14 41 00
E-Mail: info@kopenhagen.diplo.de

Not-Ausweisdokumente für Kinder

1

Kinderreisepass

Für Kinder unter 12 Jahren kann kurzfristig ein Kinderreisepass beantragt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt.

Notwendige Dokumente:

  • Biometrisches Passfoto
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ausweise beider Eltern
  • Beide Elternteile sollten persönlich erscheinen (oder Vollmacht)
2

Vorläufiger Personalausweis

Für Kinder jeden Alters kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Anforderungen entsprechen denen für Erwachsene.

Zoll- und Einfuhrbestimmungen für Dänemark

Zollunion der EU

Da Dänemark wie Deutschland Mitglied der EU ist, gelten die Regelungen des freien Warenverkehrs. Es gibt keine systematischen Zollkontrollen an der Grenze. Dennoch gibt es Einschränkungen für bestimmte Waren und Mengen, besonders wenn diese für den kommerziellen Gebrauch bestimmt sind.

Erlaubte Einfuhrmengen für den persönlichen Gebrauch

Produkt Erlaubte Menge Hinweise
Alkoholische Getränke - 10 Liter Spirituosen
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse
- 90 Liter Wein (max. 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
Nur für Personen ab 18 Jahren und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch
Tabakwaren - 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Tabak
Nur für Personen ab 18 Jahren und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch
Bargeld Bis zu 10.000 Euro Bei höheren Beträgen muss eine Zollanmeldung erfolgen
Haustiere Max. 5 Tiere EU-Heimtierausweis, Mikrochip und gültige Tollwutimpfung erforderlich

Verbotene und eingeschränkte Waren

Verboten

  • Waffen und Munition (ohne entsprechende Genehmigung)
  • Betäubungsmittel und Drogen
  • Gefälschte Waren und Plagiate
  • Bestimmte Tierarten und Pflanzen (CITES)
  • Bestimmte Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern

Eingeschränkt

  • Medikamente: Nur für den persönlichen Bedarf, bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ein Rezept mitzuführen
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten: Ausfuhrgenehmigungen können erforderlich sein
  • Bestimmte Lebensmittel: Besondere Regelungen für Fleisch- und Milchprodukte

Häufig gestellte Fragen

Nein, der Führerschein ist kein offizielles Reisedokument und reicht für die Einreise nach Dänemark nicht aus. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der Führerschein kann lediglich als ergänzendes Identifikationsdokument dienen, wenn Sie bereits ein offizielles Ausweisdokument haben.

Nein, eine beglaubigte Kopie ist kein gültiges Reisedokument. Sie benötigen immer das Original Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Im Notfall (z.B. bei Verlust während der Reise) kann eine beglaubigte Kopie zusammen mit anderen Identitätsnachweisen hilfreich sein, aber sie garantiert keine problemlose Einreise.

Ja, auch Babys und Kleinkinder benötigen für die Einreise nach Dänemark ein eigenes Ausweisdokument. Dies kann ein Kinderreisepass, ein regulärer Reisepass oder ein Personalausweis sein. Der früher übliche Eintrag im Reisepass der Eltern ist nicht mehr gültig.

Es empfiehlt sich, Ausweisdokumente mindestens 6 Monate vor Ablauf zu erneuern. Für Reisen innerhalb der EU (wie nach Dänemark) sollte das Dokument mindestens für die gesamte Reisedauer gültig sein. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für neue Ausweise je nach Behörde zwischen 2-6 Wochen betragen kann.

Für Reisen innerhalb der EU ist eine schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils rechtlich nicht zwingend erforderlich. Dennoch empfehlen wir, eine formlose Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils mitzuführen, besonders wenn Sie einen anderen Nachnamen als Ihr Kind haben oder wenn Ihr Kind einen anderen Nachnamen hat als Sie. Dies kann bei möglichen Kontrollen hilfreich sein.

Wenn Ihr Ausweis während Ihres Aufenthalts in Dänemark abläuft, sollten Sie sich an die Deutsche Botschaft in Kopenhagen wenden. Dort kann ein vorübergehendes Dokument (Notpass) für die Rückreise ausgestellt werden. Alternativ können Sie versuchen, bereits vor Reiseantritt einen neuen Ausweis zu beantragen oder einen vorläufigen Personalausweis zu bekommen, der für die gesamte Reisedauer gültig ist.

Ja, in Notfällen kann das Bundespolizeirevier Rostock-Überseehafen sehr kurzfristig Ersatzdokumente ausstellen - sogar bis zu einer Stunde vor Abfahrt der Fähre. Das Revier befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Fährterminal (Am Seehafen 7, 18147 Rostock) und ist speziell für solche Fälle eingerichtet. Bringen Sie alle vorhandenen Identitätsnachweise mit. In Notfällen können Sie das Revier unter 0381 67301-0 kontaktieren.

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